Rahmen der DGUV-Vorschriften
Die DGUV-Vorschriften (frühere BG-Vorschriften und GUVen) sind autonomes Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie konkretisieren staatliches Arbeitsschutzrecht für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Verbindlichkeit entsteht durch § 15 SGB VII in Verbindung mit der jeweiligen Vorschrift.
Ergänzend werden DGUV-Regeln (R), DGUV-Informationen (I) und DGUV-Grundsätze (G) herausgegeben. Regeln konkretisieren die Vorschriften, Informationen geben Empfehlungen, Grundsätze regeln Prüfungen und Qualifizierungen.
Themen mit Bewegung in 2026
Mehrere Themen werden derzeit fachlich diskutiert oder befinden sich in der schrittweisen Umsetzung. Der nachfolgende Überblick ist nicht abschließend und ersetzt keinen Blick in den jeweils aktuellen Vorschriftentext:
- Digitale Unterweisungsnachweise: Anerkennung elektronischer Signatur und revisionssicherer Speicherung als vollwertiger Nachweis — sofern Authentizität, Integrität und Nachvollziehbarkeit sichergestellt sind.
- Psychische Belastung: stärkere Operationalisierung von § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG in branchenspezifischen DGUV-Informationen.
- Mobile Arbeit und Telearbeit: Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte.
- Substitutionsprüfung bei Gefahrstoffen: Verstärkter Fokus auf die Dokumentationspflicht nach § 6 GefStoffV.
- Datenschutzkonforme Vorfallserfassung: Leitlinien zur Erfassung von Beinaheunfällen ohne unzulässige Personenbezogenheit.
Welche dieser Themen wann in welcher Form rechtsverbindlich werden, hängt vom Fortgang der DGUV-Gremien und der Bundesländer ab. Eine fundierte Prognose ist erst nach Veröffentlichung des jeweiligen Beschlusses möglich.
Organisatorische Auswirkungen, die bereits absehbar sind
Unabhängig vom Zeitpunkt einzelner Reformen zeichnen sich Anforderungen ab, die heute schon organisatorische Vorbereitung rechtfertigen:
- Nachvollziehbare Versionierung von Beurteilungen, Unterweisungen und Freigaben
- Klar zugeordnete Verantwortlichkeiten je Tätigkeit und Standort
- Eindeutige Zuordnung von Mitarbeitenden zu Qualifikationen, Tätigkeiten und PSA-Ausstattung
- Strukturierte Erfassung von Vorfällen und Beinaheunfällen — mit klaren Löschfristen
- Ein definierter Prozess, wie externe Beschäftigte und Fremdfirmen erfasst werden (§ 8 ArbSchG)
Diese Punkte sind bereits unter heutigem Recht relevant und werden durch zukünftige Reformen voraussichtlich nicht weniger wichtig.
Hinweis zur Einordnung
Aussagen zu „der DGUV-Reform 2026“ kursieren in der Branche in unterschiedlicher Schärfe. Solange ein Vorschriftentext nicht amtlich veröffentlicht ist, sind konkrete Zahlen zu Fristen, Bußgeldern oder Pflichten als fachliche Einschätzung zu lesen, nicht als geltendes Recht.
Wir verzichten an dieser Stelle bewusst auf Prognosen und aktualisieren diesen Beitrag, sobald Beschlüsse veröffentlicht sind.
Quellen und Verweise
- DGUV — Übersicht Vorschriften, Regeln und Informationen
- DGUV Vorschrift 1 — Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- ArbSchG § 5 Abs. 3 Nr. 6 — psychische Belastung
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